Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Anbieter und Geltungsbereich
    1. Der Bayerische Hebammen Landesverband e.V. (nachfolgend „Anbieter“ genannt) betreibt auf https://www.hebammensuche.bayern eine Kontaktportal unter der Bezeichnung „Hebammen Bayern“ (nachfolgend „Plattform“) für registrierte Teilnehmer (nachfolgend „Nutzer“ genannt).
    2. Für den Zugang sowie die Nutzung der auf der Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte und Funktionen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Leistungsbeschreibung
    1. Die Plattform ist ein Themen- und Kontaktportal für den Berufsstand der Hebammen aus Bayern. Der Nutzer hat im Rahmen der Registrierung die Möglichkeit, Adressinformationen und Kontaktangaben und freie Kapazitäten einzutragen. Die Plattform stellt die hierfür erforderliche Infrastruktur und Funktionen zur Verfügung sowie eine Suchfunktion anhand deren Besucher der Plattform anhand von üblichen Kriterien eine Suchanfrage zu registrieren Nutzerprofilen durchführen können.
    2. Andere Leistungen und Funktionen als in Ziffer 2.1 aufgeführt sind nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Verfügung stehen. Diese sind kostenfrei. Dem Anbieter behält sich vor, solche Leistungen und Funktionen einzustellen oder zu entfernen.
  3. Anmeldeberechtigung
    1. Zur Anmeldung sind ausschließlich natürliche, volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen berechtigt, die dem Berufsstand der Hebammen angehören und die ihren beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben.
    2. Die Zugehörigkeit zum Berufsstand der Hebammen muss durch die Mitgliedschaft im BHLV oder durch die Vorlage der Anerkennung als Hebamme nachgewiesen werden.
  4. Anmeldung zur Plattform
    1. Die Darstellung von Angeboten und Tarifen auf der Internetseite des Anbieters stellt kein Angebot auf Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Nutzer (invitatio ad offerendum). Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und einem Nutzer kommt erst durch Anmeldung durch den Nutzer (Angebot) und Anmeldebestätigung durch den Anbieter (Annahme) zustande.
    2. Der Nutzer gibt durch das Anklicken des Buttons „registrieren“ eine verbindliche Anmeldeerklärung zur Nutzung der Plattform ab. Die Annahme der Anmeldeerklärung durch den Anbieter erfolgt durch Übersendung einer Email oder einer anderen Benachrichtigung des Anbieters in Textform an den Nutzer, mit der der Anbieter die Annahme der Anmeldeerklärung des Nutzers bestätigt.
    3. Durch Annahme der Anmeldeerklärung kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Dieser ist in den Jahren 2015 und 2016 kostenfrei. Der Anbieter behält sich eine kostenpflichtige Teilnahme über diesen Zeitraum hinaus offen. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldeerklärung durch den Anbieter besteht nicht.
    4. Der Anbieter kann zum Zwecke der Überprüfung der bei der Anmeldung gemachten Angaben die Zusendung schriftlicher Unterlagen (Kopien, beglaubigte Kopien, Zeugnisse, vergleichbare Dokumente) verlangen.
    5. Der Nutzer erhält einen Ausdruck der eingetragenen Daten. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
  5. Pflichten des Anbieters
  6. Die Plattform wird so auf einem Server gespeichert, dass die Plattform für den Nutzer jederzeit über das Datennetz erreichbar ist. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn dem Nutzer die Nutzung der Plattform in einem Monatsmittel (30 Tage) von 98% zur Verfügung steht und die Ausfallzeit je Kalendertag nicht mehr als fünf Zeitstunden beträgt. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel Verfügbarkeit = (Gesamtzeit - Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit. Bei der Bemessung der Gesamtausfallzeit bleiben außer Betracht:
    1. Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Plattform, die darauf beruhen, dass die vom Nutzer zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Plattform vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Nutzers;
    2. Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Plattform wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen;
    3. Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Plattform wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen;
    4. Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Plattform wegen Wartungsarbeiten des Anbieters, die zwischen 6.00 und 8.00 Uhr morgens durchgeführt werden.
  7. Pflichten des Nutzers
  8. Der Nutzer wird die ihn zur Leistungserbringung und Leistungsabwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
    1. Die Aktualisierung der Daten insbesondere der Angabe von freien Kapazitäten.
    2. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben. Der Nutzer hat Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter auf die Plattform zu treffen. Er wird die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim halten und sicher vor unbefugtem Zugriff aufbewahren.
    3. den Anbieter darüber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn die Voraussetzungen für die Anmeldung gemäß Ziffer 3.2 während der Vertragslaufzeit weggefallen sind.
    4. die Plattform nicht zu vertragsfremden Zwecken oder missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können.
    5. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.
    6. auftretende Fehler oder Einschränkungen in der technischen Performance, insbesondere das Auftreten ungewöhnlich langer Reaktionszeiten oder den Verlust von Daten dem Anbieter unverzüglich anzeigen.
    7. es unterlassen, Informationen missbräuchlich auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf andere Weise zu verwenden.
      1. es unterlassen, die Plattform über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen.
  9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer, Datenbankwerke
    1. Der Nutzer räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Anbieter für den Nutzer zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder den Datenformaten vorzunehmen.
    2. Nach ermöglichter Datensicherung und vorheriger Mitteilung in Textform, mit der der Nutzer zum Download der Datensicherung binnen drei Wochen aufgefordert wird, ist der Anbieter zum Löschen von Nutzern eingestellten Daten, Datensammlungen, Datenbanken berechtigt.
  10. Vergütung
    1. Im Kalenderjahr 2015 und 2016 ist die Nutzung kostenfrei. Über diesen Zeitraum hinaus behält sich der BHLV eine angemessene Nutzungsgebühr vor. Für Mitglieder des BHLV ist die Nutzung kostenlos. Für Nichtmitglieder kostet es einmalig 50€.
  11. Haftung
  12. Der Anbieter haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
  13. Sperrung des Mitgliedskontos
    1. Der Anbieter kann den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat.
    2. Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung der Nutzerdaten dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, die darauf hinweisen, dass die Anmeldevoraussetzungen gemäß 3.2 nicht mehr vorliegen.
    3. Der Anbieter kann den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft sperren oder die Veröffentlichung von Nutzerinformationen vorübergehend oder dauerhaft einstellen, wenn der Anbieter hieran ein sonstiges berechtigtes Interesse hat. Dies ist auch der Fall, wenn die Nutzerin gegen die ethischen Grundsätze des BHLV verstößt. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung oder Einstellung der Veröffentlichung von Nutzerinformationen benachrichtigt der Anbieter den Nutzer hierüber per E-Mail.
  14. Datenschutz, Datenauftragsverarbeitung
    1. Anbieter und Nutzer werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
    2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten unterwirft sich der Anbieter in Bezug auf deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung einem Weisungsrecht des Nutzers. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
    3. Der Anbieter ist im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages, insbesondere im Hinblick darauf, dass Plattform, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten der Plattform in einem Rechenzentrum von einem Dritten betrieben werden, berechtigt, personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Anbieters und seiner Unternehmensgruppe, seiner Erfüllungsgehilfen sowie für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Der Anbieter hat aber den Dritten entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.
  15. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit, Kündigung
    1. Der Vertrag beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung.
    2. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
    3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es dem Anbieter nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
    4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    5. Der Vertrag ist gebunden an den Bayerischen Hebammen Landesverband e.V.
  16. Sonstige Bestimmungen
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Geschäftsstelle des Anbieters.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung der „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods” (CISG) ist ausgeschlossen.
    3. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform, ebenso die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Regensburg, den 1.Januar 2019

Mechthild Hofner 1. Vorsitzende
Bayerischer Hebammen Landesverband e.V.