Hebammenleistungen Allgemein

Die Leistungen der Hebammenhilfe sind im § 134 a SGB V gesetzlich geregelt. Die erbrachte Leistung wird von der betreuten Frau quittiert und von der Hebamme mit der Krankenkasse direkt abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über den Umfang der Leistungen, die Ihnen erstattet werden.

Bietet die Hebamme zusätzliche Leistungen an, die von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden, informiert die Hebamme Sie über die entstehenden Kosten.
Falls es Ihnen nicht gelingen sollte, eine Hebamme zu finden, die Sie begleitet, informieren Sie sich auf der Homepage des DHV über die Hintergründe des Hebammenmangels und unterstützen Sie den Berufsverband in seinem Einsatz zur Sicherstellung der Hebammenhilfe indem Sie den Hebammenmangel anzeigen. Auf der Homepage www.hebammenverband.de gibt es eine Karte der Unterversorgung, in der Sie sich eintragen können.

Das sind Hebammenleistungen:

Hebammen sind Fachfrauen für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Neugeborenen-Zeit. Sie arbeiten nach den Richtlinien des Hebammengesetztes und in Bayern nach der bayerischen Berufsordnung.
Vor der Geburt ist die Hebamme Begleitperson für alle, die Schwangerschaft betreffende Fragen. Sie kann Schwangerenvorsorge durchführen, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden leisten, Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt und das Elternsein anbieten und Sie bei der Wahl Ihres Geburtsortes unterstützen. Während der Geburt steht die Hebamme der Gebärenden geburtshilflich kompetent zur Seite und unterstützt Sie dabei mit menschlicher Zuwendung. Nach der Geburt beobachtet sie die Anpassung des Neugeborenen an die neue Umwelt und die Rückbildungs- und Heilungsprozesse der Mutter. Ernährungsfragen, insbesondere das Stillen des Neugeborenen sind ein wichtiger Aspekt in der Hebammenarbeit. 

Darüber hinaus begleitet sie den Prozess des Elternwerdens. Ziel ist, die wachsende Beziehung zwischen Eltern und Neugeborenen optimal zu fördern.

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit einer Hebamme auf, damit diese Sie schon in der Schwangerschaft kompetent und umfassend begleiten kann. Frauen haben in Deutschland Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt Wochenbett und Neugeborenen-Zeit. (siehe Hebammenleistungen)

Weiter Infos über den Beruf Hebamme und ihrer Tätigkeiten finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Hebammen Landesverbandes.
www.bhlv.de