Wochenbett

Nach der Geburt steht Ihnen und Ihrem Kind die Hebamme bei den körperlichen und seelischen Umstellungsprozessen zur Seite und begleitet die Familie die ersten 12 Wochen im Prozess des Elternwerdens. Die Krankenkassen bezahlen die Leistungen der Hebamme: Die ersten 10 Tage nach der Geburt sind bis zu 2 Kontakte täglich, bis zur 9. Lebenswoche des Neugeborenen weitere 16 Kontakte und bis zum Abstillen oder bis zum 9. Lebensmonat 8 Kontakte für Beratungen rund um die Ernährung des Kindes.

Die Hebamme übernimmt dabei folgende Aufgaben:

Beim Neugeborenen:

  • Anleitung zur Ernährung insbesondere beim Stillen
  • Babypflege und Babyhandling
  • Blutentnahmen für den Stoffwechseltest, Überwachung der Neugeborenengelbsucht
  • Begleitung und Hilfeleistungen bei Anpassungsproblemen, zum Beispiel bei Unruhezuständen des Babys.

Bei der Mutter:
  • Beobachtung und Unterstützung aller Rückbildungs- und Heilungsvorgänge.
  • Beratung und Anleitung zum Stillen
  • Beratung bei seelischen und körperlichen Veränderungen
  • Unterstützung im Prozess des Elternwerdens und Förderung der Eltern-Kind Bindung.
  • Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten bei Bedarf.

Hinweis: Melden Sie sich bitte frühzeitig – am besten während der Schwangerschaft – zur Wochenbettbetreuung an. Nach der Geburt kann es schwierig werden, eine Hebammen zu finden, die Sie kurzfristig versorgen kann.

Weitere Infos über die Arbeit der Hebammen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Hebammen Landesverbandes.
http://www.bhlv.de